Offener Brief an den Bürgermeister und Stadtrat der Stadt Mindelheim
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Innovations- und Investitionsbremse - Aktuell diskutierte Version der Stellplatzsatzung fördert Leerstand
In Kürze:
- Die aktuelle Stellplatzsatzung ist für kleine Gewerbegründungen besonders in der Altstadt eine echte Innovations- und Investitionsbremse
- Die Ablösepflicht von Stellplätzen ist mit 5000€ pro Stellplatz sehr teuer – bringt aber keinen Nutzen für die eigene Geschäftsidee, weil man dadurch keine Parkplätze zur Verfügung hat
- Unser Vorschlag: Stellplatzpflicht erst ab 120 m² bei Gewerbeimmobilien.
- Ziel: weniger Leerstand, mehr Leben in der Stadt.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
liebe Mindelheimerinnen und Mindelheimer mit Ortsteilen,
Die Belebung unserer eindrucksvollen Innenstadt ist ein Anliegen, das wir alle teilen. Dennoch müssen wir feststellen: Die aktuell im vergangenen Bauausschuss vorgeschlagene Stellplatzsatzung stellt in ihrer jetzigen Form in bestimmten Teilen eine Innovations- und Investitionsbremse für die Ansiedlung von Kleingewerbe, Bars und Cafés, vor allem in der Altstadt, dar – und fördert damit ungewollt den Leerstand.
Aktuelle Situation
Was an vielen Stellen gerade im Bereich Neubau gut und sinnvoll ist, wird für kleine, mutige Gründerinnen und Gründer in bereits existierenden (und leerstehenden) Ladenflächen oft zum echten Hindernis. Wer in der Innenstadt einen Laden oder eine Bar oder Café eröffnen will, muss Parkplätze nachweisen oder bauen. Kann er oder sie das nicht, wird’s teuer: 5.000 € pro Stellplatz Ablöse muss man dann an die Stadt zahlen, ohne dass es dafür tatsächlich einen Parkplatz gibt, der einem dann gehört oder den man nutzen kann. Die Stadt kann den Betrag auf 50% reduzieren. Aber selbst mit dem Rabatt ist die Summe immer noch viel zu hoch, dafür, dass keine Gegenleistung erfolgt, die der Geschäftsidee direkt etwas bringt. Für große Ketten vielleicht machbar – für Startups oder Einzelpersonen oft das finanzielle Aus.
Unser Vorschlag:
Wir plädieren für eine gezielte, praxisnahe Anpassung der Stellplatzsatzung. Konkret schlagen wir vor, gewerbliche Nutzungen bis zu einer Fläche von 120 m² von der Pflicht zur Herstellung oder Ablöse von Stellplätzen zu befreien – zumindest in bestimmten Innenstadtlagen oder bei der Reaktivierung bestehender Leerstände.
Warum 120 m²?
Diese Größe entspricht typischen kleinen Laden- oder Büroeinheiten, wie sie in unserer Altstadt häufig vorkommen
Warum das sinnvoll ist?
Weil in dieser Größenordnung von Gewerbeimmobilien keine Großinvestoren kommen, sondern Menschen mit kreativen Ideen, die Leerstand füllen und etwas Neues wagen wollen. Zudem ist gerade in der Altstadt das Schaffen von Stellplätzen nahezu unmöglich.
Stattdessen entstehen durch die aktuelle Regelung hohe Zusatzkosten für potentielle Klein- und Kreativgewerbetreibende – ganz schnell im fünfstelligen Bereich – bevor man dann nochmal ordentlich in die eigentliche Idee investieren kann und muss. Das erhöht das finanzielle Risiko der eigenen Idee deutlich - sehr oft das Aus des Projekts. Wird die Stellplatzsatzung nicht entsprechend angepasst, wird es auch zu keiner Veränderung des aktuellen Zustands führen. Die Gelder, die die Stadt Mindelheim dadurch weniger einnimmt (durchschnittlich rund 50.000 pro Jahr in den letzten 5 Jahren), sind gemessen am Gesamthaushalt und dem, was es der Stadt indirekt bringt, vernachlässigbar.
Was gewinnt Mindelheim mit der Anpassung der Satzung?
- Weniger Leerstand
- Mehr Vielfalt und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt
- Neue Arbeitsplätze und Impulse
- Mehr Attraktivität für Besuchende und Einheimische
- Zusätzliche Einnahmen durch neue Gewerbesteuerzahler
Eigene Erfahrungen
Wir wissen von was wir sprechen: Drei Mitglieder von team Mindelheim haben in den letzten Jahren unter anderem genau deshalb ihre Gründungsidee wieder aufgegeben. Diese Erfahrung wollen wir anderen ersparen – und mit der Anpassung der Stellplatzsatzung vor allem Leerstand entgegenwirken und unsere wundervolle Altstadt mit neuen und spannenden Geschäftsideen beleben. Es ist zumindest einen Versuch wert, mit dieser Anpassung womöglich viel Neues zu schaffen. Wenn die Satzung so bleibt, wird sich das auch auf den Leerstand weiterhin negativ auswirken.
Unser Angebot
Wir kommen gerne in eine der nächsten Stadtratssitzungen, um unsere Vorschläge, unsere eigenen Erfahrungen und die Hintergründe persönlich vorzustellen.
Unser Appell
Passen Sie bitte die Stellplatzsatzung so an, dass kreative und neue kleine Geschäftsideen eine Chance in Mindelheim haben. Machen Sie diese Anpassung, um sich damit auch gegen Leerstand einzusetzen! Machen Sie diese Anpassung, um Mindelheim noch liebens- und lebenswerter zu machen! Lösen Sie diese Innovations- und Investitionsbremse für eine attraktive Altstadt, für die Zukunft von Mindelheim.
Vielen Dank schon mal vorab für eine zielführende Diskussion!
Schöne Grüße,
team Mindelheim
Einnahmen aus der Stellplatzsatzung von 2021-2025
Jahr | Einnahmen |
---|---|
2025 | (bisher) € 50.000,- |
2024 | € 0,- |
2023 | €110.000,- |
2022 | € 60.000,- |
2021 | € 45.000,- |
Gesamt | € 265.000,- |
Quelle: Stadt Mindelheim